Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Das Klimaanpassungsgesetz schafft verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu systematischer Vorsorge gegen Klimarisiken.
Das Klimaanpassungsgesetz schafft verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu systematischer Vorsorge gegen Klimarisiken.
EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für Unternehmen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, um wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. Finanzierungen als ökologisch nachhaltig einzustufen.
Der DNK unterstützt Organisationen bei der transparenten Berichterstattung über Nachhaltigkeit.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen in Europa zu umfassender und geprüfter Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und fördert Mehrweg- und Recyclingquoten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Produktverantwortung für Elektrogeräte, deren Rücknahme, Recycling und Informieren der Verbraucher.
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und schreibt Sammel- und Recyclingpflichten vor.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten.
Das Bundesklimaschutzgesetz setzt verbindliche Ziele und Maßnahmen zur Treibhausgasminderung bis 2045 und verpflichtet die Regierung zu Klimaschutzprogrammen.