Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was erwartet Sie inhaltlich?
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umweltstandards
- Es verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu analysieren und Präventionsmaßnahmen gegen Menschenrechts‑ und Umweltverstöße einzuleiten
- Das Gesetz gilt schrittweise zunächst für große Unternehmen und wird später auf mehr Firmen ausgeweitet
- Kernpunkte sind Beschwerdeverfahren, Risikoanalysen und jährliche Berichtspflichten, die eine bessere Transparenz schaffen. Es soll faire Arbeitsbedingungen fördern, Kinderarbeit und Ausbeutung verhindern sowie Umweltbelastungen reduzieren
