“Wie kann ich den Restwert bewerten (Buchwert vs. Marktwert) und welchen Wert muss ich bei Weitergabe berücksichtigen?“
Am 14. Januar 2026 fand unsere digitale Offene Sprechstunde „rechtssichere Materialweitergabe Vol. 2“ statt. Mit 60 Teilnehmenden sind wir in einen fokussierten, praxisnahen Austausch gegangen und konnten gemeinsam mit Dr. Andrea Hensel (Referat Strategische Kulturpolitik der Stadt Leipzig) und Dr. Philipp Schiffmann (Unverzagt Rechtsanwälte) auf viele Fragen und Details eingehen. Schon im Vorfeld zeigte sich der konkrete Bedarf: „Was muss beachtet werden beim Verkauf auf internationaler Ebene?“, „Können wir den Marktwert dadurch ermitteln, dass wir etwas im Rahmen einer Auktion verkaufen?“ oder „Wie kann ich den Restwert bewerten (Buchwert vs. Marktwert) – und welchen Wert muss ich berücksichtigen?“.
„Haushaltsrecht in Einklang mit Kunst bekommen“
Deutlich wurde: Materialweitergabe ist längst Konsens in der Kulturszene – aber die rechtliche Einordnung hält oft nicht Schritt mit dem Tempo der Praxis. Viele Fragen drehen sich um Haftung und Zuständigkeiten, um sichere Dokumentation („Gibt es ein Muster für ein Dokument, mit dem man die Abgabe von Gegenständen dokumentieren kann?“) und um den Umgang mit Zielkonflikten, wenn Kreislaufwirtschaft auf Haushaltslogiken trifft („Haushaltsrecht in Einklang mit Kunst zu bekommen“).
Genau hier setzt das Format an: Es schafft Orientierung, bevor Unsicherheit zur Blockade wird.
„Es kommt darauf an …“
Als zentrale Grundlage diente die rechtliche Checkliste zur (kostenfreien) Weitergabe von Material, als Orientierungshilfe, um Risiken zu identifizieren und die richtigen Fragen zu stellen. Zentraler Punkt: Während Haushaltsrecht in Deutschland Landessache ist, sind andere Rechtsgebiete in der Regel breiter übertragbar. Dennoch gilt immer wieder: „Es kommt darauf an …“. Besonders intensiv diskutierten wir die Bestimmung des Marktwerts sowie die Frage, wie Übergaben rechtlich sauber organisiert werden können.
Wir halten fest: Die Sprechstunde hat gezeigt, wie groß der Bedarf nach konkreten, in der Praxis anwendbaren Lösungen ist und dass das rechtliche Neuland für Kulturakeutere zunehmend begehbar wird.
Wie geht es weiter? Aus dem Leipziger Pilotprojekt wurde angekündigt, die Inhalte in eine umfassende Entscheidungsmatrix zu überführen und daraus ein nutzungsfreundliches Tool zu entwickeln; außerdem werden Vertragsentwürfe/Templates erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Checkliste und werden auch in der Zukunft dieses spannende Themenfeld weiter vertiefen.
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