Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und fördert Mehrweg- und Recyclingquoten.
Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und fördert Mehrweg- und Recyclingquoten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Produktverantwortung für Elektrogeräte, deren Rücknahme, Recycling und Informieren der Verbraucher.
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und schreibt Sammel- und Recyclingpflichten vor.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt Abfallvermeidung, Wiederverwendung sowie Recycling und fördert Ressourcenschonung in Deutschland.