Batteriegesetz (BattG)
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und schreibt Sammel- und Recyclingpflichten vor.
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und schreibt Sammel- und Recyclingpflichten vor.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt Abfallvermeidung, Wiederverwendung sowie Recycling und fördert Ressourcenschonung in Deutschland.
Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und fördert Mehrweg- und Recyclingquoten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Produktverantwortung für Elektrogeräte, deren Rücknahme, Recycling und Informieren der Verbraucher.