EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 – Nachhaltige Investitionen
Was erwartet Sie inhaltlich?
- Die Verordnung definiert einheitliche Kriterien, wann wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten
- Sie schafft Transparenz für Investor:innen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger und soll Greenwashing verhindern
- Kernpunkte sind Umweltziele wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen und Kreislaufwirtschaft
- Zudem berücksichtigt sie Umweltverschmutzung und Biodiversität, um einen umfassenden Nachhaltigkeitsrahmen zu bilden
- Die Taxonomie wird schrittweise angewandt und bildet die Grundlage für weitere EU-Regulierungen im Bereich Sustainable Finance.
